Service

AB APRIL - WIR ÜBERSIEDELN IN DIE KLAUSGASSE 51 IN MITTERSILL

Anfahrt von Osttirol:

Über Felbertauernstraße, Abfahrt Mittersill/Nationalparkzentrum (Achtung: vorher fahren sie noch an der Abfahrt Felben vorbei, NICHT diese Abfahrt nehmen!), Richtung Ortsmitte, nach 500 m rechtseitig Zufahrt zum Parkplatz (beschildert).

Anfahrt von Zell/See, Kitzbühel, Oberpinzgau:

Kreisverkehr Mittersill Richtung Lienz/Felbertauern, nach 1,2 km Abfahrt Mittersill/Hallenbad/Golf, an der Stopptafel rechts Richtung Ortsmitte, nach 500 m rechtsseitig Zufahrt zum Parkplatz (beschildert).

Zugang zur Ordination:

Die Ordination befindet sich im EggerBau Bürogebäude Neu („EBBN“), Klausgasse 51, 2. Stock. Sollten sie mit dem Auto kommen, stehen an der Ostseite des Gebäudes ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Dort befindet sich auch der Haupteingang, wobei dieser Zugang NICHT barrierefrei ist und einige Stufen bis zum Lift überwunden werden müssen. Benötigen sie einen barrierefreien Zugang, benutzen sie bitte den straßenseitig gelegenen Eingang (westseitig).

Bitte beachten sie: unsere Ordination befindet sich im EggerBau Bürogebäude Neu, Klausgasse 51, und NICHT im EggerBau Zentrum, Klausgasse 49, wo sich einige andere Arzt-Ordinationen befinden. Wenn sie mit dem Auto kommen, parken sie am besten beim EggerBau Bürogebäude Neu am Oberen Parkdeck (dazu folgen sie der Ordinationsbeschilderung) und nicht beim EggerBau Zentrum am Unteren Parkdeck, wo Parkplätze vor allem zu den Stoßzeiten manchmal Mangelware sind.

NEWS, INFORMATIONEN & MEHR

Neues aus unserer Ordination

BITTE BEACHTEN SIE

Wir sind eine Wahlordination. Demnach rechnen wir unsere Leistungen direkt mit ihnen ab und nicht mit ihrer Krankenkasse. Die Bezahlung kann mittels Überweisung oder in der Ordination via Bankomat-, Debit-, Kreditkarte oder in bar erfolgen. Die beglichene Honorarnote reichen wir gerne für sie bei ihrer Sozialversicherung ein, in der Folge bekommen sie einen Teil der Kosten rückerstattet.
Warum bekommen sie nicht den gesamten Betrag rückerstattet? Die Krankenkassen refundieren nur 80 % der Kosten, die ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung in Rechnung gestellt hätte. Begründet wird dies mit dem erhöhten Aufwand, der bei der Bearbeitung einer Wahlarzthonorarnote entsteht.