Service

Anfahrt, Parken und Zugang zur Ordination in Mittersill

Anfahrt von Osttirol:
Über Felbertauernstraße, Abfahrt Mittersill/Nationalparkzentrum (Achtung: vorher fahren sie noch an der Abfahrt Felben vorbei, NICHT diese Abfahrt nehmen!), Richtung Ortsmitte, nach 500 m rechtseitig Zufahrt zum Parkplatz (beschildert).

Anfahrt von Zell/See, Kitzbühel, Oberpinzgau:
Kreisverkehr Mittersill Richtung Lienz/Felbertauern, nach 1,2 km Abfahrt Mittersill/Hallenbad/Golf, an der Stopptafel rechts Richtung Ortsmitte, nach 500 m rechtsseitig Zufahrt zum Parkplatz (beschildert).

Zugang zur Ordination:
Die Ordination befindet sich im EggerBau Bürogebäude Neu („EBBN“), Klausgasse 51, 2. Stock. Sollten sie mit dem Auto kommen, stehen an der Ostseite des Gebäudes ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Dort befindet sich auch der Haupteingang, wobei dieser Zugang NICHT barrierefrei ist und einige Stufen bis zum Lift überwunden werden müssen. Benötigen sie einen barrierefreien Zugang, benutzen sie bitte den straßenseitig gelegenen Eingang (westseitig).

Bitte beachten sie: unsere Ordination befindet sich im EggerBau Bürogebäude Neu, Klausgasse 51, und NICHT im EggerBau Zentrum, Klausgasse 49, wo sich einige andere Arzt-Ordinationen befinden. Wenn sie mit dem Auto kommen, parken sie am besten beim EggerBau Bürogebäude Neu am Oberen Parkdeck (dazu folgen sie der Ordinationsbeschilderung) und nicht beim EggerBau Zentrum am Unteren Parkdeck, wo Parkplätze vor allem zu den Stoßzeiten manchmal Mangelware sind.

Häufige Fragen zu Ihrem Besuch in unserer Ordination

Ja. Auch ohne private Zusatzversicherung können Sie sich bei uns behandeln lassen. Als Wahlordination haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel ÖGK, SVS oder BVAEB) ein.

Die Krankenkasse erstattet Ihnen in der Regel rund 80 Prozent jenes Betrags, den sie auch einem Kassenarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte. Da der Wahlarzttarif meist etwas höher liegt als der Kassentarif, verbleibt ein Selbstbehalt bei Ihnen. Eine private Zusatzversicherung ist also nicht notwendig – sie kann den Selbstbehalt je nach Vertrag aber ganz oder teilweise übernehmen. Den genauen Erstattungsbetrag erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Für planbare Eingriffe stellen wir Ihnen gerne vorab einen Kostenvoranschlag aus.

Ja. Neben den Sprechstunden am Vormittag und Nachmittag bieten wir an ausgewählten Tagen auch Abendtermine an. Alle Termine vergeben wir nach telefonischer Vereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Den nächsten freien Abendtermin erfragen Sie bitte telefonisch unter +43 670 658 1045.

Ja. An der Ostseite unserer Ordination im EggerBau Bürogebäude Neu (Klausgasse 51) stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Parken Sie am besten am Oberen Parkdeck und folgen Sie der Ordinationsbeschilderung – nicht beim benachbarten EggerBau Zentrum (Klausgasse 49).

Unsere Ordination befindet sich im 2. Stock des EggerBau Bürogebäudes Neu und ist mit dem Lift erreichbar. Der Haupteingang an der Ostseite (beim Parkplatz) ist allerdings nicht barrierefrei – bis zum Lift sind einige Stufen zu überwinden. Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, nutzen Sie bitte den straßenseitig gelegenen Eingang an der Westseite. Sagen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach Bescheid, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Auf Wunsch verständigen wir uns selbstverständlich auch auf Englisch.

Termine vergeben wir ausschließlich nach Vereinbarung. Bitte rufen Sie uns einfach unter +43 670 658 1045 an. So stellen wir sicher, dass wir uns für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehmen können.

Neues aus unserer Ordination

Bitte beachten Sie

Wir sind eine Wahlordination. Demnach rechnen wir unsere Leistungen direkt mit ihnen ab und nicht mit ihrer Krankenkasse. Die Bezahlung kann mittels Überweisung oder in der Ordination via Bankomat-, Debit-, Kreditkarte oder in bar erfolgen. Die beglichene Honorarnote reichen wir gerne für sie bei ihrer Sozialversicherung ein, in der Folge bekommen sie einen Teil der Kosten rückerstattet.
Warum bekommen sie nicht den gesamten Betrag rückerstattet? Die Krankenkassen refundieren nur 80 % der Kosten, die ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung in Rechnung gestellt hätte. Begründet wird dies mit dem erhöhten Aufwand, der bei der Bearbeitung einer Wahlarzthonorarnote entsteht.